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Dokumentations und Beweispflicht
Die Beweiserbringung soll beim Amt liegen.
Das Amt soll beweisen das es Missstände gibt. Die Beweiserbringung soll nicht zusätzlich auf den Schultern der Familie lasten!
Zusätzlich wäre es hilfreich, wenn eine bildliche/filmische Dokumentation am Abnahmetag, in der Abnahmestunde, zum Abnahmezeitpunkt stattzufinden hätte!
Überlegt einmal - bisher wurden, seien wir uns ehrlich, nur Behauptungen aufgestellt.
Daher wäre hier eine Reformänderung sinnvoll, nämlich, dass Film und Fotoaufnahmen der "verwahrlosten" Wohnungen- bei akuten Abnahmen getätigt werden müssen!
Pflichtprogramm. Um den "Tatbestand" nachzuweisen.
Damit man die "Anführungszeichen" bei - Verwahrlosung - mit Bestimmtheit hinsetzen muss oder eben mit Sicherheit weglassen soll.
Generell eine gut belegbare und genaue von Experten durchgeführte Dokumentationsführung wäre schön für alle, der Fairness halber!
Immerhin könnten auf diesem Wege, Behauptungen- bestätigt aber auch widerlegt werden!
Eine akute Abnahme ist ein bisschen ein rechtsfreier Bereich.
Nämlich entscheiden hier DSA-Sozialarbeiter, ob eine Abnahme akut gerechtfertigt scheint.
Persönliche Entscheidungen können gewollt oder ungewollt auch subjektiv getragen werden, bewusst oder unbewusst. Vielleicht haben sie viel zutun und wenig Zeit sehr genau hinzusehen, womöglich sind sie auch von Sorge gepeinigt, ein Kind in Not zu belassen.
Ich unterstelle keine Unprofessionalität und doch komme ich nicht umhin, mich zu fragen, ob eine akute Abnahme manchmal eventuell nicht stattfinden würde, wenn die DSA-Sozialarbeiter der MA11 etwa nicht nur mit Exekutivbeamten daherkämen, um eine Kindesabnahme durchzuführen, sondern wenn auch andere externe Fachleute (anstatt eines Richterbeschlusses) dabei sein müssten.
Zumindest läge dem Richter, der Richterin eine Beweisgrundlage vor, wenn er zu entscheiden hat, ob die akute Abnahme -vorläufig- gerechtfertigt war.
Sollte bei einer Befürchtung um Leib und Leben eines Kindes kein Arzt dabei sein?
Da denke ich zum Beispiel; an eine Fachperson wie einen Amtsarzt, welcher den Zustand der Kinder umgehend und noch vor Ort, vor allen Zeugen überprüft.
Vor allem bei Vorwürfen der Kindeswohlsgefährdung.
Sei dies durch Vernachlässigung oder Gewaltsanwendungsvermutung.
Immerhin, sollten wir uns vor Augen halten, ob "Hören- Sagen" und subjektive Einschätzungen bereits den Tatbestand der Kindeswohlgefährdung erfüllen, oder nicht?
Dokumentations und Beweispflicht
Zusätzlich wäre es hilfreich, wenn eine bildliche/filmische Dokumentation am Abnahmetag, in der Abnahmestunde, zum Abnahmezeitpunkt stattzufinden hätte!
Überlegt einmal - bisher wurden, seien wir uns ehrlich, nur Behauptungen aufgestellt.
Daher wäre hier eine Reformänderung sinnvoll, nämlich, dass Film und Fotoaufnahmen der "verwahrlosten" Wohnungen- bei akuten Abnahmen getätigt werden müssen!
Pflichtprogramm. Um den "Tatbestand" nachzuweisen.
Damit man die "Anführungszeichen" bei - Verwahrlosung - mit Bestimmtheit hinsetzen muss oder eben mit Sicherheit weglassen soll.Generell eine gut belegbare und genaue von Experten durchgeführte Dokumentationsführung wäre schön für alle, der Fairness halber!
Immerhin könnten auf diesem Wege, Behauptungen- bestätigt aber auch widerlegt werden!
Der Richter, die Richterin hat hernach eine gute Grundlage für zukünftige Entscheidungen.
Beweisaufnahme
Eine akute Kindesabnahme bei dokumentierter schwerer Vernachlässigung wird weiterhin nötig sein.
Zur Verhinderung bleibender schweren Schädigungen am Körper oder dem Geist von Kindern!
Und hernach muss man Sozialarbeiter in ihrer Arbeit und Entscheidungsfindung unterstützen!
Psychologische Vor und Nachsorge
Ähnlich kann eine Fachkraft der Psyche feststellen, ob die Eltern/Kinder auffällig reagieren. Weinen die Kinder und wollen Sie bei ihren Eltern bleiben oder sind sie heilfroh, dass sie aus diesem Elend befreit werden?
Eine Fachkraft der Psyche, der im Abnahmeverlauf den Zustand der Eltern und das Verhalten der Kinder prüft und beobachtet. Und die bei den entsetzten und völlig verzweifelten Kindern und Eltern zur "Nachsorge" zur Verfügung steht!
Für die Kinder als auch deren Mutter, ist so eine Abnahme extrem belastend, wenn nicht schwer traumatisch!
Es ist eine Pflicht, dass man sicherstellt, dass die Kinder als auch die Mutter aufgefangen werden, egal welche "Übel" man ihr auch nachsagt.
Resümee
Der Filmschnitt ist wichtig, denn wir wollen ja alle sehen, wie schlimm die Kinder leben mussten.
Wir wollen doch sicher sein, das Richtige getan zu haben.
Wir wollen etwaige Missstände dokumentiert haben und sie vorlegen können, um eine akute Abnahme auch begründen zu können.
Ich sehe es so:
Sofortige und akute Maßnahmen sollten nur bei Zuständen dokumentierter schwerer Gefährdung oder stattfindenden körperlichen Nötigungen und Verletzungen getätigt werden.
Den schwerwiegenden Vorwürfen müssen Beweise folgen.
Alles ist den Fachpersonen und Richtern umgehend zuzuführen, welche dann gemäß den Gesetzen eine Entscheidung welche fundiert und rechtmäßig ist folgen zu lassen.
Eine jede Abnahme soll von Fachkräften verschiedener Bereiche begleitet werden.
Es geht um unser größtes Gut, unsere Kinder, bitte sehr!
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